Wie ein Lauffeuer verbreiteten sich die neuerlichen Aktivitäten der sogenannten Gewerkschaft »ver.di« in den sozialen Medien.

»Ver.di« Niedersachsen und Bremen veröffentlichten am Donnerstag, 23. März 2017 auf ihrer Internetseite ein wahres „Meisterstück zum eigenen Demokratieverständnis“ mit dem wohlklingenden Namen: „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieb und Verwaltung“ (Link).

Dieses 4-seitige Dossier stellen wir Ihnen gern zur Verfügung, da es zwischenzeitlich von der »ver.di« -Internetseite gelöscht wurde. Aber das Internet vergißt bekanntlich nie!

Zur Publikation an sich:
Wer sich beim Durchlesen dieses, in neuem Rot erstrahlenden Blättchens unweigerlich an die beiden Diktaturen Deutschlands des letzten Jahrhunderts und den dortigen Umgang mit politischen Gegnern erinnert fühlte, dürfte wohl merklich ins Schwarze getroffen haben. Und in der Tat beinhaltet diese „Handlungshilfe“ alle erdenklichen Bestandsmerkmale, um den mißliebigen politischen Gegner (aktueller Feind: AfDler) zu bespitzeln, zu denunzieren und so menschlich, sozial und öffentlich zu zerstören. In der ehemaligen DDR nannte man dies „Zersetzung des Klassenfeindes“ (Link).

Hier nur einige wenige „Empfehlungen“ aus der aktuellen »ver.di« -Publikation:
-Gezielte Beobachtung;
-Den AfD-Feind „ins Gespräch ziehen“;
-Ihn in Gremien anschwärzen;
-Ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen absprechen;
-Den AfD-Feind im Unternehmen „isolieren“;
-Ihn im Unternehmen und in der Öffentlichkeit outen;
-Den Arbeitgeber unter Druck setzen, so dass der AfDler entlassen wird, denn: „viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte“

Hatte womöglich ein Gewerkschaftler noch einen alten Stasi-„Bespitzelungsbogen“ rumliegen und dachte sich: „Nochmal aktualisieren, schön rot aufpeppen und raus damit!“? Dringend wie zwingend sollte den rückwärtsgewandten Genossen (ver.di steht der SPD bekanntlich sehr nahe) nochmal das Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 vor Augen geführt werden, worin es heißt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Dass sich die Altparteien zu diesem verfassungsfeindlichen Auswurf schweigend wegducken anstatt zu verurteilen, ist ein weiteres Armutszeugnis des politischen Establishments und zeigt ganz deutlich, in welche Richtung künftig regiert werden soll. Nicht wahr, Herr Martin Schulz?

Für diejenigen, die sich keinen Schritt zurück in eine Diktatur wünschen, kann es jetzt nur noch eindringlicher heißen:
Am 24. September 2017 die AfD wählen!